Endlich ist es wieder soweit: Die Jugendfeuerwehren dürfen ihre Arbeit in Präsenzveranstaltungen wieder aufnehmen. Da weiterhin alles dynamisch bleibt und angepasst an die aktuelle Situation erfolgen muss, gibt es verschiedene Regelungen für verschiedene Situationen. In der Regel wird der Inzidenzwert die Maßnahmen vorgeben.

Maßgeblich für die Jugendarbeit ist mittlerweile auch die Corona-Verordnung des Landes für Kinder -und Jugendarbeit sowie Sozialarbeit, die seit der Fassung vom 17. Mai 2021 den Restart erlaubt.

Aktuelle Informationen gibt es von der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg hier zu finden:

Konzept zum Restart - Leben in und mit der Lage

 

Text: Marco Morath