Symbolbild

Die Deutsche Jugendfeuerwehr hat in der Lauffeuer-Ausgabe 2/2019 auf Seite 11 folgende Richtwerte für die Wettbewerbe 2019 gegeben:

  • Die Bewerber müssen am Tag der Leistungsbewertung bereits 1 Jahr Mitglied der Jugendfeuerwehr sein.
  • Es gelten die Richtlinien mit Stand 01.01.2016
  • Teilnehmen dürfen die Geburtsjahrgänge 2001-2004
  • Füller dürfen bis Jahrgang 2001 teilnehmen
  • Ein DJF-Mitgliedsausweis des Mitglieds bei der Jugendfeuerwehr, der ordnungsgemäß ausgefüllt und Dienstsiegel ist notwendig.

Vgl. Veröffentlichung in Lauffeuer 2/2019.

  • Teilnehmen können JF-Mitglieder der Geburtsjahrgänge 2001-2009
  • Am Wettbewerbstag müssen die Teilnehmer Mitglied der Jugendfeuerwehr sein (Nachweis durch DJF-Mitgliedsausweis).
  • Maßgeblich sind die Richtlinien zum Wettbewerb mit Stand vom 07.09.2013.
  • Im Jahr 2019 wird der A-Teil mit der Wasserentnahmestelle "Unterflurhydrant" durchgeführt.

Vgl. Ausführungen in Lauffeuer 2/2019.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Text: Marco Morath
Foto: Roland Vogelbacher