Die Deutsche Jugendfeuerwehr hat in der Lauffeuer-Ausgabe 2/2019 auf Seite 11 folgende Richtwerte für die Wettbewerbe 2019 gegeben:
- Die Bewerber müssen am Tag der Leistungsbewertung bereits 1 Jahr Mitglied der Jugendfeuerwehr sein.
- Es gelten die Richtlinien mit Stand 01.01.2016
- Teilnehmen dürfen die Geburtsjahrgänge 2001-2004
- Füller dürfen bis Jahrgang 2001 teilnehmen
- Ein DJF-Mitgliedsausweis des Mitglieds bei der Jugendfeuerwehr, der ordnungsgemäß ausgefüllt und Dienstsiegel ist notwendig.
Vgl. Veröffentlichung in Lauffeuer 2/2019.
- Teilnehmen können JF-Mitglieder der Geburtsjahrgänge 2001-2009
- Am Wettbewerbstag müssen die Teilnehmer Mitglied der Jugendfeuerwehr sein (Nachweis durch DJF-Mitgliedsausweis).
- Maßgeblich sind die Richtlinien zum Wettbewerb mit Stand vom 07.09.2013.
- Im Jahr 2019 wird der A-Teil mit der Wasserentnahmestelle "Unterflurhydrant" durchgeführt.
Vgl. Ausführungen in Lauffeuer 2/2019.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Text: Marco Morath
Foto: Roland Vogelbacher